Arbeitsfähig bis 25 (AF25)
Die neue gesetzliche Regelung „Arbeitsfähig bis 25“ (AF25) dient der Förderung der Beschäftigung und Inklusion von jungen Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Arbeitsfähigkeit. Sie leistet einen Beitrag zu einer umfassenden Teilhabe in allen Bereichen des Lebens sowie einer besseren finanziellen Absicherung dieser Personengruppe.
Mit Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzesnovelle ist es seit 1. Jänner 2024 nicht mehr möglich, für Personen unter 25 Jahren eine verpflichtende Feststellung der Arbeitsunfähigkeit anzuordnen. Stattdessen klärt das Jugendcoaching gemeinsam mit den jungen Menschen ab, ob zukünftig eine Erwerbs-/Ausbildungsfähigkeit angestrebt wird, oder ob alternativ eine tagesstrukturierende Maßnahme passender erscheint.
Die Koordinierungsstelle Tirol Ausbildung bis 18 / Ausbildung - Beruf ist die regionale Informations- und Servicestelle für Fragen im Zusammenhang mit „Arbeitsfähig bis 25“ und dient als erste Anlaufstelle für Anfragen und Beratung.
Die Aufgabe des Jugendcoachings im Kontext der AF25 ist es, die jungen Menschen und ihr Umfeld hinsichtlich ihrer Potenziale und möglicher Perspektiven zu beraten. Zudem agiert das Jugendcoaching als Wegweiser in der Angebotslandschaft von AMS, SMS und der Länder.
Serviceline “Arbeitsfähig bis 25”
0512 562 791 410
Erreichbarkeit:
Montag - Donnerstag: 09 - 16 Uhr
Freitag: 09 - 12 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten der Serviceline senden Sie bitte eine E-Mail an ausbildungbis18@kost-tirol.at
Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in den FAQ des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft