Ausbildungspflichtgesetz

Mit dem Ausbildungspflichtgesetz (APflG), das mit 1. August 2016 in Österreich in Kraft getreten ist, wird das Ziel verfolgt, Jugendliche dabei zu unterstützen, einen über die Pflichtschule hinausgehenden Abschluss zu erreichen sowie einem frühzeitigen Schul- bzw. Ausbildungsabbruch entgegenzuwirken. Dadurch sollen Jugendliche noch besser auf die Anforderungen der Zukunft und der Arbeitswelt vorbereitet werden. Das bundesweite Gesetz bildet dabei den Kern der AusBildung bis 18.

Jugendliche sollen durch eine Bildung oder Ausbildung Qualifikationen erhalten, die ihnen ermöglichen, die stets steigenden Qualifikationsanforderungen des österreichischen Arbeitsmarktes zu bewältigen.

AusBildung bis 18

Die AusBildung bis 18 geht über das Ausbildungspflichtgesetz hinaus und umfasst auch zahlreiche präventive Unterstützungsangebote. Um zu betonen, dass es bei der AusBildung bis 18 sowohl um Bildung als auch Ausbildung geht, wird AusBildung bis 18 mit großem B geschrieben.

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Jugendlicher fährt mit Skateboard

Zielgruppe

Zur Zielgruppe der AusBildung bis 18 zählen alle Jugendlichen unter 18 Jahren, die die Schulpflicht erfüllt haben, sich dauerhaft in Österreich aufhalten und nach der Pflichtschule keine weiterführende Schule besuchen oder eine Ausbildung machen.

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Ferial- und Hilfsarbeit

Jugendliche können in ausbildungsfreien Zeiträumen, wie z.B. Schulferien, einen Ferialjob annehmen. Jugendliche Hilfsarbeit ist nur dann erlaubt, wenn sie entweder neben dem Schulbesuch oder einer beruflichen Ausbildung stattfindet oder wenn sie ausdrücklich im Perspektiven- oder Betreuungsplan zeitlich befristet festgelegt wurde.

Unterstützung durch die KOST

Wenn die Koordinierungsstelle AusBildung bis 18 Tirol (KOST Tirol) erfährt, dass Jugendliche die Ausbildungspflicht nicht erfüllen, wird der Kontakt zu den Jugendlichen und deren Eltern aufgebaut und gemeinsam nach einer Lösung gesucht. Die KOST Tirol klärt dabei den Sachverhalt ab und sorgt dafür, dass die erforderliche Unterstützung möglichst rasch umgesetzt wird. Dabei arbeitet die KOST Tirol eng mit den Angeboten des Jugendcoaching Tirol sowie dem AMS Tirol und weiteren AkteurInnen zusammen. Im Rahmen dieser Unterstützungsangebote des Jugendcoaching sowie AMS wird ein Perspektiven- oder Betreuungsplan erstellt.

Perspektiven- und Betreuungsplan

Jugendliche, die nicht in Schule oder Ausbildung sind oder Hilfe bei der Orientierung brauchen, unterstützt das Jugendcoaching Tirol oder das AMS Tirol bei der Erstellung eines individuellen Perspektiven- oder Betreuungsplans. Dabei wird der Fokus auf Fähigkeiten, Talente, Interessen und Wünsche der Jugendlichen gelegt und dann gemeinsam Ziele formuliert. Anschließend werden die Jugendlichen bei der Umsetzung des Plans vom Jugendcoaching begleitet.

Jugendliche & Betreuer erstellen einen Plan

Angebote

Die Ausbildungspflicht kann durch eine Vielzahl an Angeboten, wie beispielsweise Lehre, Teilqualifizierung, vorbereitende Maßnahmen oder einen weiterführenden Schulbesuch erfüllt werden. Neben dem Jugendcoaching Tirol und dem AMS Tirol, finden sich auch zahlreiche Projekte und Angebote auf unserer Angebotslandschaft, die Unterstützung für den weiteren Weg zu einer AusBildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bieten.