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Berufsausbildungsassistenz – Innsbruck

Was wird angeboten?

Die Berufsausbildungsassistenz berät und begleitet Jugendliche in der Verlängerten Lehre und Teilqualifizierung während der gesamten Ausbildungszeit. Die Begleitung ist gesetzlich vorgeschrieben und das Angebot ist kostenfrei. Die Jugendlichen werden bei der Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule begleitet.  

Die Berufsausbildungsassistenz organisiert eine Lernbegleitung oder eine andere Unterstützung, je nach Bedarf und Bedürfnissen der Jugendlichen, damit diese die Lehre oder Ausbildung erfolgreich abschließen.

Die Verlängerte Lehre und die Teilqualifizierung können jeweils auch in Teilzeit absolviert werden.

 

Was ist eine Verlängerte Lehre?

Bei der Verlängerten Lehre haben die Jugendlichen für die Berufsausbildung ein bis zwei Jahre länger Zeit. Die Jugendlichen arbeiten während der Lehre in einem Betrieb und gehen in die Berufsschule. Am Ende der Lehre machen die Jugendlichen die Lehrabschlussprüfung

 

Was ist eine Teilqualifizierung?

Bei der Teilqualifizierung lernen die Jugendlichen in ein bis drei Jahren jene Teile eines Lehrberufs, die ihren Fähigkeiten entsprechen. Inhalte, Ziele und Dauer werden individuell abgestimmt. Am Ende der Ausbildung machen die Jugendlichen eine Abschlussprüfung zu jenen Teilen, die zuvor mit dem Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule vereinbart wurden.

Für wen ist das Angebot?

Das Angebot ist für junge Menschen von 15 bis 25 Jahren mit erhöhtem Unterstützungsbedarf.

Diese Menschen haben:


Das Angebot ist für junge Menschen mit Beeinträchtigung.


Das Angebot ist für Menschen mit einer anderen Muttersprache als Deutsch.


Das Angebot ist für junge Menschen mit Hörbeeinträchtigung.


Welche Voraussetzungen gibt es?

Für dieses Angebot brauchen Sie eine Zuweisung vom Jugendcoaching.


Für dieses Angebot brauchen Sie eine Zuweisung vom AMS.


Für dieses Angebot brauchen Sie eine Zuweisung durch andere NEBA-Projekte.


Für die Teilnahme müssen Sie nach dem Tiroler Teilhabegesetz geeignet sein.


Für dieses Angebot brauchen Sie eine Bewilligung vom SMS.


Für dieses Angebot müssen Sie ein aufrechtes Lehrverhältnis haben.


Für dieses Angebot muss Sie vorher ein Arzt untersuchen.


Für dieses Angebot brauchen Sie eine Bestätigung für einen sonderpädagogischen Förderbedarf.


Für dieses Angebot brauchen Sie eine Bestätigung vom Finanzamt über erhöhte Familienbeihilfe.


Bei manchen Angeboten müssen Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

Nur so können Sie teilnehmen.

Bei anderen Angeboten sind mehrere Voraussetzungen angegeben.

Aber Sie müssen nur eine von diesen Voraussetzungen erfüllen.

Unser Tipp:

Fragen Sie immer vorher beim Anbieter vom Angebot nach.

Der Anbieter entscheidet dann über Ihre Teilnahme.

Kontakt

Berufsausbildungsassistenz – Innsbruck

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