Die Berufsausbildungsassistenz unterstützt Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder mit Beeinträchtigung, mit negativem oder keinem Pflichtschulabschluss sowie Jugendliche, die keine reguläre Lehre schaffen dabei, einen Lehrberuf zu erlernen. Deshalb bekommen die Jugendlichen länger Zeit zum Lernen oder sie absolvieren einzelne Teile einer Lehre. Die Jugendlichen werden bei der Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule begleitet.
Es gibt 2 Möglichkeiten.
Die Jugendlichen arbeiten während der Ausbildung in einem Betrieb und gehen in die Berufsschule. Am Ende der Ausbildung machen die Jugendlichen eine Abschlussprüfung.
Die Berufsausbildungsassistenz begleitet und unterstützt die Jugendlichen während der gesamten Ausbildungszeit. Sie bleibt mit dem Lehrbetrieb und mit der Berufsschule in Kontakt. So kann sie schnell unterstützen, wenn es Probleme gibt. Sie organisiert eine Lernbegleitung oder eine andere Unterstützung, je nach Bedarf und Bedürfnissen der Jugendlichen, damit diese die Lehre oder Ausbildung erfolgreich abschließen. Die Verlängerte Lehre und die Teilqualifizierung können jeweils auch in Teilzeit absolviert werden.
Das Angebot ist für junge Menschen von 15 bis 25 Jahren mit erhöhtem Unterstützungsbedarf.
Diese Menschen haben:
Das Angebot ist für junge Menschen mit Beeinträchtigung.
Das Angebot ist für Menschen mit einer anderen Muttersprache als Deutsch.
Das Angebot ist für junge Menschen mit Hörbeeinträchtigung.
Für dieses Angebot brauchen Sie eine Zuweisung vom Jugendcoaching.
Für dieses Angebot brauchen Sie eine Zuweisung vom AMS.
Für dieses Angebot brauchen Sie eine Zuweisung durch andere NEBA-Projekte.
Für die Teilnahme müssen Sie nach dem Tiroler Teilhabegesetz geeignet sein.
Für dieses Angebot brauchen Sie eine Bewilligung vom SMS.
Für dieses Angebot müssen Sie ein aufrechtes Lehrverhältnis haben.
Für dieses Angebot muss Sie vorher ein Arzt untersuchen.
Für dieses Angebot brauchen Sie eine Bestätigung für einen sonderpädagogischen Förderbedarf.
Für dieses Angebot brauchen Sie eine Bestätigung vom Finanzamt über erhöhte Familienbeihilfe.
Bei manchen Angeboten müssen Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Nur so können Sie teilnehmen.
Bei anderen Angeboten sind mehrere Voraussetzungen angegeben.
Aber Sie müssen nur eine von diesen Voraussetzungen erfüllen.
Unser Tipp:
Fragen Sie immer vorher beim Anbieter vom Angebot nach.
Der Anbieter entscheidet dann über Ihre Teilnahme.