Arbeitsfähigkeit bis 25

Das Vorhaben "Arbeitsfähigkeit bis 25" dient der Förderung der Beschäftigung und Inklusion von jungen Menschen mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit und leistet einen Beitrag zu einer umfassenden Teilhabe in allen Bereichen des Lebens sowie einer besseren finanziellen Absicherung dieser Personengruppe.

Mit Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzesnovelle ist es seit 1. Jänner 2024 nicht mehr möglich, für Personen unter 25 Jahren eine verpflichtende Arbeitsunfähigkeitsfeststellung im Kompetenzzentrum Begutachtung ("Gesundheitsstraße") anzuordnen.

Damit steht auch Jugendlichen und jungen Erwachsenen, bei denen Zweifel an der Arbeitsfähigkeit besteht, in Zukunft der Weg zu einer Vormerkung und Betreuung durch das Arbeitsmarktservice (AMS) sowie Nutzung dessen Angebote frei.

Die KOST Tirol ist die regionale Informations- und Servicestelle für Fragen im Zusammenhang mit der „Arbeitsfähigkeit bis 25“. Sie dient als erste Anlaufstelle für Anfragen und Beratung bezüglich der „Arbeitsfähigkeit bis 25“.

Serviceline Arbeitsfähigkeit bis 25
0512 562 791  410

Erreichbarkeit:
Montag - Donnerstag: 09 - 16 Uhr
Freitag:                       09 - 12 Uhr 
Außerhalb der Öffnungszeiten der Serviceline senden Sie bitte eine E-Mail an ausbildungbis18@kost-tirol.at

Die Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
im Zusammenhang mit der „Arbeitsfähigkeit bis 25“ finden Sie hier: FAQ_Arbeitsfähigkeit bis 25